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Dienstag, 07. September 2010

Fahrausweise

Fahrausweise können Sie in allen Fahrzeugen der OVG und in den Vorverkaufseinrichtungen oder Automaten der Verbundunternehmen erwerben.


Kurzstrecke

Gibt es nur als Einzelfahrausweis ohne Ermäßigung für kurze Distanzen.
Im Bereich Rostock vier Haltestellenabstände auf den Linien der RSAG. Im Bereich Region ein Haltestellenabstand außerhalb geschlossener Ortschaften und alle Haltestellenabstände innerhalb geschlossener Ortschaften außer Güstrow und Bützow.

Für S-Bahn und Fähre gelten besondere Konditionen. In den Zügen des Nahverkehrs in der Region ist der Kurzstreckentarif nicht gültig.

Einzelfahrtenausweis

Gilt als Standardfahrausweis für eine einzelne Fahrt (inkl. Umsteigen). Für das Umsteigen zwischen den Verkehrsmitteln sind der kürzeste Weg und der nächstmögliche Anschluss zu nutzen. Rück- und Ringfahrten sind nicht zugelassen. Einzelfahrkarten gibt es für den Geltungsbereich Region, für den Bereich Rostock sowie für den Geltungsbereich Güstrow/Bützow. Einzelfahrausweise zum Ermäßigungstarif gelten für Kinder vom 6. bis zum 15. Geburtstag.
Fahrausweise die in den Bussen der OVG erworben werden, müssen nicht entwertet werden.

Tageskarte

Berechtigt zu beliebig vielen Fahrten während des gesamten Tages (bis 3.00 Uhr des Folgetages) innerhalb der ausgewählten Zone(n). Besonders geeignet für Menschen, die einen ganzen Tag lang mobil sein möchten. Tageskarten gibt es für den Geltungsbereich Region, für den Bereich Rostock sowie für den Geltungsbereich Güstrow/Bützow. Tageskarten zum Ermäßigungstarif gelten für Kinder vom 6. bis zum 15. Geburtstag.

Gruppentageskarte

Für Familien und Gruppen bis zu fünf Personen. Größere Gruppen wählen entsprechend der Personenzahl die Anzahl der benötigten Gruppen-Tageskarten. Nutzung wie bei der Tageskarte im ausgewählten Geltungsbereich. Tageskarten gibt es für den Geltungsbereich Region, für den Bereich Rostock sowie für den Geltungsbereich Güstrow/Bützow.

Wochenkarte

Wochenkarten zum Normaltarif gelten 7 Tage, sind persönlich und nicht übertragbar. Der erste Geltungstag ist frei wählbar. Die Gültigkeit endet am Vortag (24.00 Uhr) in der Folgewoche. Wochenkarten zum Ermäßigungstarif gelten jeweils von Montag bis Sonntag (24.00Uhr). Der letzte Geltungstag ist auch dann der Sonntag, wenn der erste Geltungstag nicht ein Montag ist.

Ermäßigte Wochenkarten gibt es für Kinder vom 6. bis zum 15. Geburtstag. Ab dem 15. Geburtstag für Schüler, Direktstudenten und Auszubildende, nur in Verbindung mit dem Berechtigungsausweis des VVW.

Monatskarte

Monatskarten zum Normaltarif und 9-Uhr Monatskarten gelten einen Monat von einem beliebigen Anfangstag bis zum datumsmäßigen Vortag des Folgemonats . Monatskarten sind nicht übertragbar. (ausgenommen Monatskarte plus und 9-Uhr Monatskarte plus)
Monatskarten zum Ermäßigungstarif gelten für den eingetragenen Kalendermonat. Ermäßigte Monatskarten gibt es für Kinder vom 6. bis zum 15. Geburtstag. Ab dem 15. Geburtstag für Schüler, Direktstudenten und Auszubildende, nur in Verbindung mit dem Berechtigungsausweis des VVW.
9-Uhr Monatskarten gelten jeweils von 9.00 Uhr bis 3.00 Uhr des Folgestages, an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen bereits ab 0,00 Uhr.

Monatskarten plus berechtigen Montag bis Freitag von 19.00 Uhr bis 3.00 Uhr des Folgetages sowie an Wochenenden und Feiertagen ganztägig zur unentgeltlichen Mitnahme von einem Erwachsenen und bis zu zwei Kindern (bis zum 15.Geburtstag) oder von drei Kindern (bis zum 15.Geburtstag).

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